Kosten für einzeltherapeutische Behandlungen
Wir bieten drei Arten der Abrechnung an:
· Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen
· Abrechnung über die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen
· Abrechnung über Privatrechnung
Gesetzlich Versicherte
Wir können im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Privat Versicherte und Beihilfe
Je nach den individuellen Bestimmungen ihrer privaten Versicherung wird eine gewisse Anzahl von Stunden für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen übernommen. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sein, gerne unterstützen wir Sie, wenn ein gesonderter Antrag von ihrer Versicherung verlangt wird. Eine 50-minütige Therapiestunde wird mit dem vorgegebenen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) mit € 100.55 abgerechnet.
In der Regel werden die Kosten durch die Beihilfestellen übernommen. Auch hier empfehlen wir jedoch, die Übernahme der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche vor Aufnahme der Therapie zu klären.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, müssen keine weiteren Formalitäten erfüllt sein. Wir rechnen jede 50-minütige Therapiestunde nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit € 100.55 ab.